Projektförderung durch die Bürgerstiftung Syke
Die Bürgerstiftung Syke kann auf drei Ebenen im Rahmen des Stiftungszwecks fördernd tätig sein:
Anträge für Projekte - auf allen drei Ebenen -, die aus Stiftungsmitteln gefördert werden sollen, müssen bis zu einem vom Vorstand zu bestimmenden Datum gestellt werden. Über den Antrag wird in Abstimmung von Stiftungsvorstand und Stiftungsrat gemeinsam entschieden (siehe Satzung § 6).
Antrag auf Projektförderung Leitfaden für Antragsteller auf Projektförderung Förderrichtlinien