Projektförderung durch die Bürgerstiftung Syke

Die Bürgerstiftung Syke kann auf drei Ebenen im Rahmen des Stiftungszwecks fördernd tätig sein:

  • Förderung eines Projektes eines fremden Trägers
  • Förderung eines gemeinsamen Projektes mit einem oder mehreren Kooperationspartnern
  • Förderung eines stiftungseigenen Projektes

  • Anträge für Projekte - auf allen drei Ebenen -, die aus Stiftungsmitteln gefördert werden sollen, müssen bis zu einem vom Vorstand zu bestimmenden Datum gestellt werden. Über den Antrag wird in Abstimmung von Stiftungsvorstand und Stiftungsrat gemeinsam entschieden (siehe Satzung § 6).

    Antrag auf Projektförderung   Leitfaden für Antragsteller auf Projektförderung   Förderrichtlinien

    Projekt eines fremden Trägers

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    Möchte ein fremder Träger Fördermittel beantragen, so sollte er einen von der Bürgerstiftung erarbeiteten
    Antrag auf Projektförderung ausfüllen.
    Unser
    Leitfaden für Antragsteller auf Projektförderung und unsere
    Förderrichtlinien unterstützen den Antragsteller bei der formellen Bearbeitung.
    Dieses Vorgehen bei der Projektförderung ermöglicht eine objektive und transparente Bearbeitung.

    Projekt mit Kooperationspartner

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    In einem Kooperationsvertrag ist das gemeinsame Projekt zu beschreiben (Konzept, Zielsetzung, Finanzierung und Zeitplan). Aus dem Vertrag gehen die gegenseitigen Aufgaben und Verpflichtungen hervor.

    Stiftungseigenes Projekt

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    Eine Projektarbeitsgruppe der Bürgerstiftung (z.B. Zeitstifter und Interessierte) erarbeitet einen Projektplan (Konzept, Zielsetzung, Finanzierung und Zeitplan). Dieser Plan wird dem Vorstand und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.


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